Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrradvermietung
Ostsee-Pedal ist ein Warenzeichen der Eigentümer. Der/die Eigentümer gestattet den selbständigen Mietstationen/Unternehmen/Agenturen - nachstehend Vermieter - das Warenzeichen Ostsee-Pedal zu führen und zu nutzen. I Vertragspartner / Entgelt Vertragspartner des Vermieters können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden. Der Verleih von Fahrrädern an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich. Diese wird dann Vertragspartner des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe des Fahrrades vom Mieter einen Mietpreis nach der jeweils gültigen Preisliste pro Kalendertag und pro Mietsache zu verlangen. Die Mietdauer für einen Kalendertag beträgt 24 Stunden ab Übergabe des Fahrrades. Der Mietpreis nach der jeweils gültigen Preisliste ist bei Übernahme des Fahrrades in bar zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich. II Rücktritt Bei Vorbestellung besteht ein Rücktrittsrecht ausschließlich bei persönlicher oder telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter. Bei Wahrnehmung des Rücktrittsrechts ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung zu erstatten. Unseren Aufwand berechnen wir Ihnen wie folgt: Rücktritt bis 7 Tage vor dem Mietzeitraum: 10% des Gesamtpreises Rücktritt bis 2 Tage vor dem Mietzeitraum: 20% des Gesamtpreises Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem Mietzeitraum sowie bei Nichterscheinen: 50% des Gesamtpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig. III Haftung Der Mieter erkennt durch die Übernahme der Mietgegenstände an, dass sie sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befinden. Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen sowie der Verlust der Mietsache gehen zu Lasten des Mieters. Der Verlust des gesamten Fahrrades oder einzelner Teile sowie Beschädigungen oder Schadensfälle sind uns sofort anzuzeigen. Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. Der Vermieter weißt darauf hin, dass Mountainbikes nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind. Wir haften zudem nicht für Verspätungen, die wir nicht zu vertreten haben (Stau, Straßensperrung, Unfall). Bei Schulklassen trägt die Lehrperson die Haftung für alle Mietgegenstände. Auch haften wir nicht für vom Mieter verursachte Verkehrsverstöße. Der Vermieter empfiehlt zum Schutz vor Verletzungen einen Fahrradhelm sowie geeignetes Schuhwerk zu tragen. IV Pflichten des Mieters Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten um Schäden zu vermeiden. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen bzw. - soweit dieses aus fahrzeugbedingten Gründen ausscheidet - sonst sicher zu verwahren. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters und der vereinbarten Zeiten. Eine Rückgabe des Fahrrades an anderen Stellen als bei dem Vermieter ist nicht gestattet. Nur nach vorheriger Absprache und gegen Berechnung der Rückführung zum Vermieter kann ein anderer Rückgabeort vereinbart werden. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Bei Rückgabe des Fahrrades ist der Mietvertrag vorzulegen. Die schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückgabe ist durch Mitarbeiter des Vermieters auf dem Mietvertrag zu veranlassen. Die Fahrräder sind im sauberen Zustand zurückzugeben; gegen eine Unkostenpauschale pro Fahrrad wird das Säubern von uns übernommen. V UNFALL/DIEBSTAHL: Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen, Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt. VI REPARATUR: Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, etc. trägt der Mieter die Kosten. Bei Defekten am Fahrrad ist vor der Reparatur in einer Fremdwerkstatt der Vermieter sofort zu benachrichtigen andernfalls behält sich der Vermieter vor, die Kosten zu erstatten. VII Datenschutz Die Daten des Kunden werden ausschließlich für die Erfüllung des Mietvertrages genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit sowie an verbundene Unternehmen die mit der Erfüllung betraut werden. Für diesen Fall gestattet der Mieter die Nutzung seiner Daten. VIII. ABSCHLIESSENDES: Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. IX Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Wismar. Stand 1.September 2009 |
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